Rundgang Willsbach
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Jahnstraße 7, Obersulm-Willsbach
Nach dem Zweiten Weltkrieg nutze die Firma Kubin die Halle vorübergehend für einige Jahre gewerblich zur Pelzveredelung. Chemikalien- und Wassereinwirkung griffen das Fundament des Gebäudes in Folgejahren an. Am 11. Dezember 1954 wurde an der Nord-Ost-Seite des Turnhallengebäudes ein gemauerter Anbau mit Ziegeldeckung (mit einer Küche, getrennter Damen und Herrentoilette, einem Umkleide- und einem Waschraum) genehmigt. Am 22. November 1960 wurde der Einbau einer Ölheizungsanlage vorgenommen. Das Bestreben der Gemeinde Willsbach, das Gebäude zur Mehrzweckhalle auszubauen, wurde im Juli 1968 abgelehnt. Die Genehmigung für einen Anbau eines Geräteraumes/Stuhllager erfolgte am 18. September 1970. Der anschließend für viele Jahre die Halle nutzende Kleintierzuchtverein Willsbach erhielt am 01. Februar 1979 die Genehmigung zum Anbau eines Geräteschuppens.
Unter anderem auf Grund anhaltend kostenintensiver Sanierungsbedürftigkeit veranlasste die Gemeinde Obersulm im Jahr 2017 ein Abbruchsgesuch beim Landratsamt Heilbronn einzureichen. Am 30.10.2017 wurde das Abbruchsgesuch auf Grund bestehenden Denkmalschutzes abgelehnt (siehe unten "Kulturdenkmal")
Ein Zeitungsartikel der „Heilbronner Stimme“ vom 25. Dezember 2017 beschreibt die damalige Situation wie folgt:
Das Landesdenkmalamt hat die Jahnhalle in Obersulm-Willsbach als Kulturdenkmal eingestuft. Damit hat die Gemeinde Obersulm jetzt Klarheit für Überlegungen, wie der alte Sportplatz und weitere Flächen dort künftig genutzt werden können.
Die Jahnhalle in Willsbach darf nicht abgerissen werden. Sie ist ein Kulturdenkmal und steht unter Denkmalschutz. Die Gemeinde Obersulm hat deshalb ihren Abbruchantrag beim Landesamt für Denkmalpflege vom Mai zurückgezogen. Ohnehin war das Schicksal der alten Turnhalle im Teilort nicht beschlossen. Die Gemeinde wollte lediglich Klarheit, ob sie bei den Überlegungen, was auf dem alten Sportplatz entwickelt werden könnte, die Halle mit einbeziehen kann.
"Wir sind nicht enttäuscht", sagt Bürgermeister Tilman Schmidt zum Ergebnis. Wenn man das Gebäude realistisch betrachte, sei das nicht überraschend. Er weiß von vielen Simmen nicht nur aus Willsbach, die es schade fänden, wenn das Gebäude, das von 1925 bis 1928 von Willsbachern Bürgern und Vereinen als Turn- und Festhalle errichtet wurde, dem Abbruchbagger zum Opfer fallen würde.
Abbruch wäre nur unter erschwerten Bedingungen möglich
"Wir wollten Klarheit haben", begründet Schmidt den Abbruchantrag. Denn bisher war die Halle mit einem Prüfvermerk versehen. Dass die Denkmalwürdigkeit von der zuständigen Behörde nun festgestellt wurde, bedeutet, dass ein Abbruch nur unter erschwerten Bedingungen möglich wäre, erklärt Schmidt. Dann wären eine Zumutbarkeits- und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung notwendig. "So was ist nicht geplant", stellt der Obersulmer Bürgermeister fest.
Bis 2020 läuft der Mietvertrag des Kleintierzuchtvereins Willsbach. Dieser hätte Stand heute durchaus Interesse, für eine Verlängerung. "Ob das eine Dauerlösung ist, ist fraglich", meint Schmidt. Gespräche mit dem Verein würden stattfinden.
Ein ergebnisoffener Prozess
"Die Halle kann bestehen bleiben, wenn man drumrum entsprechend plant", so der Gemeindechef weiter. "Es ist ein ergebnisoffener Prozess", sagt er zu den möglichen Optionen, über die auch der Ortschaftsrat sich Gedanken macht. "Ich gehe jetzt davon aus, dass die Halle, in welcher Nutzungsform auch immer, erhalten wird."
Im kommenden Jahr wird der neue Trainingsplatz bei der Hofwiesenhalle fertig, so dass der alte Sportplatz ausgedient hat. Dann werde man sich mit dem Areal befassen, das mit dem Bereich hinter der Halle Richtung Rosengarten etwa 9000 bis 10.000 Quadratmeter groß sei, schätzt Schmidt. Er hält Wohnbau für möglich oder eine Nutzungsform, die auch zur Halle, die Sanierungsbedarf habe, passen würde.
Lebensmittelmarkt wahrscheinlich kein Thema
2011 wurde in einem Bürgerentscheid der alte Sportplatz als Standort für einen Lebensmittelmarkt abgelehnt. Ob das Thema wieder aktuell werde, hält Schmidt für fraglich. "Das ist mehrheitlich im Gemeinderat nicht gewünscht."
Die Untere Denkmalbehörde beim Landratsamt Heilbronn, die eine Ortsbesichtigung vornahm, erklärt die Denkmalwürdigkeit der Halle: Das Gebäude besitzt einen hohen heimatgeschichtlichen Wert für Willsbach, weil es in Eigenleistung erstellt wurde und als Treffpunkt diente. Die Architektur ist historisch bedeutsam wegen der zeittypischen expressionistischen Formen. Der eingeschossige Putzbau mit Walmdach sei ein Zeugnis für den Bautyp einer Turn- und Festhalle der Zwischenkriegszeit.
Stimme de (25. Dezember 2017 - Update: 30. März 2022):
Zitat Aufruf Bürgermeister Herrmann an die Ortseinwohner vom 22. April 1938: "Zur körperlichen Ertüchtigung der deutschen Jugend gehört nicht zuletzt auch das Schwimmen." Ein schriftlicher Aufruf des seinerzeit amtierenden Willsbacher Bürgermeisters Herrmann „an alle Ortseinwohner“ zum Einfinden am 25. April 1938 datiert den Baubeginn des Alten Freibades. Weil hierfür die erforderlichen Mittel fehlten, war es erforderlich, durch Gemeinschaftsarbeit den Bau zu erstellen. Etwa „1500 Tagwerk“ waren veranschlagt. Zitat: „Wer keine Arbeit leisten kann, sollte einen anderen schicken oder durch Geldspenden seiner Gemeinschaftspflicht genügen. Jeder Ortseinwohner sollte einen Stolz dreinsetzen und mithelfen am Bau des Schwimmbades.“ Fortan wurden sämtliche Arbeiter namentlich mit deren geleisteten Arbeitsstunden schriftlich aufgeführt.
Die Bauleitung übernahm das Architekturbüro Tscherning, Heilbronn. Das für den Bau erforderliche Grundstück (Parzelle 3659) kaufte die Gemeinde Willsbach zuvor aus privater Hand.
Zur Einspeisung wurde ein Wasserzulauf über einen Vorstau und eine Röhrenleitung aus dem kleinen Fluss „Seebächle“ benötigt. Die hierfür erforderliche Genehmigung erteilte das Reichsbahnbetriebsamt Heilbronn.
Das Bassin des Schwimmbades erhielt eine Gesamtlänge von 50 m und eine Breite von 20 m. Auf das „Schwimmbassin“ entfielen eine Länge von 38 m und eine Breite von 20m; auf das Planschbecken eine Länge von 12 m und eine Breite von 20 m. Die Wände des Gesamtbeckens wurden aus Stampfbeton, der Boden aus Eisenbeton mit Baustahlgewebeeinlage erstellt und jeweils mit Dehnfugen versehen. Sowohl Wände als auch Boden wurden mit einem 2 cm starken wasserdichten Zementglattstrich verdichtet. Zur Sicherung erhielten die Umfassungswände auf der Rückseite eine 30 cm breite lose „Steinbeige“. Der Eisenbetonboden wurde auf einer 20 cm hohen, gut verspannten Steinvorlage aufgebracht. Die „Unterkunftsgebäude“ wurden mit waagrechter rauher Bretterverschalung auf 10/12 starkem Holzgerippe hergestellt. Die Dacheindeckung war Dachpappe. Die Unterkunftsräume bestanden aus 1 Garderoberaum (zugleich Kasse), 6 Kabinen für Männer, 1 Aus- Ankleideraum für Männer, 6 Kabinen für Frauen und 1 Aus- Ankleideraum für Frauen. Darüber hinaus ein getrennter Abortraum für Frauen und einer für Herren.