Sehenswertes in Sülzbach

Sülzbacher Mühle

Die Sülzbacher Mühle ist heute nicht mehr sichtbar, sie wurde 2003 abgerissen, das ganze Areal mit Wohnungen bebaut. Jahrzehnte zuvor auch der ehemalige Mühlenkanal zugeschüttet und die Wehre zurückgebaut.
Die Sülzbacher Mühle gehörte zu den ältesten Mühlen im Sulmtal. So ist einer Urkunde aus dem Jahre 1276 zu entnehmen, dass dem damaligen Müller ein jährlich abzuführender Sonderzins zu Gunsten des Klosters Lichtenstern auferlegt wurde.

Wolfram von Weinsberg stiftet die Mühle 1341 dem Bischof Otto zu Würzburg, wobei sie noch Jahrhunderte zum Besitz des Kloster Lichtenstern gehörte. Aus dem Lagerbuch von 1553 ist ersichtlich, dass das Kloster zu dem Zeitpunkt aus 44 Gemeinden Einkünfte bezog. Das Betreiben einer Mühle war häufig mit vielen Streitigkeiten verbunden. Wasserrechte, Abgaben oder das Verbot von Viehhaltung für den Müller, aber auch rechtliche Bestimmungen, wie z.B. die Pflicht die Frucht selbst abzuholen etc., machten das Leben der Müller nicht einfach, wie eine Streitschlichtung 1398 zwischen dem Müller Cunz Müller und dem Kloster verdeutlicht..

So ist dem "Sültzbacher Berechtigkaits Brief" von 1499 folgendes zu entnehmen: "Ein jeder Müller, der auf der Mühle sitzt, soll mit seiner Hausfrau und seinen Kindern, die über zwölf Jahre alt sind, einem jeden, der dann zu der Zeit Schultheiß ist, geloben, dass er für die Dorfbewohner, die bei ihm mahlen lassen, das ihre wie gewohnt aufbewahrt, dass er die Simmer (altes dt. Hohlmaß für Getreide, ein Simmer entsprach 22,152 Liter), Eimer und andere Getreidemaße in der Mühle jedes Jahr gewissenhaft eichen läßt nach Heilbronner Maß, daß er bei dem, der ein Jahr bei ihm mahlen läßt, seine Frucht abholt. Der Müller soll das Wasser in dem Mühlengraben führen, damit er genug für zwei Räder hat; das übrige Wasser soll er aber über das Wehr fallen lassen, damit der Allgemeonheit kein Schaden geschehe an ihren Gütern. Diese Punkte soll der Müller einhalten; im anderen Fall wird ihn die Gemeinde nach Gutachten ehrbarer Leute, die sich darin auskennen, bestrafen."
Seinerzeit wohnten die Müller nicht zwangsläufig in oder bei der Mühle. So ist einer Inschrift am Gebäude Eberstädter Str. 9 (Alte Post - Gasthaus Ochsen) zu entnehmen, dass dort 1733 der Müller Johann Caspar Rottmann wohnte.
1863 übernahm der Müller Johann Hepting vom Vater seiner Ehefrau (Friedrich Bäuerle) die Mühle. Seinerzeit führte die Mühle drei oberschlächtige Wasserräder.
Die Zahl der Wasserräder und deren Konstruktionen änderten sich im Laufe der Jahrhunderte. Welche Räder jeweils in Betrieb genommen wurden, war unter anderem auch von der Wassermenge abhängig. So variierte die Leistung beispielweise 1884 zwischen etwa 7 PS und 18 PS (ca. 5-13 kw).
 
1902 übernahm Gustav Adolf Betz die Mühle (Vorbesitzer Gottfried Haspelt). Seine Ehefrau Emma geb. Hepting, führte die Mühle nach dem Tod ihres Mannes, der in Flandern gefallen war, mit ihrem Sohn Wilhelm, bis 1941. 1941 wurde die Mühle von den Nazis geschlossen, wohl weil Emma Betz eine sonntägliche Kirchgängerin war. Unmittelbar nach Ende des 2. Weltkriegs übernahm Gustav Betz (Bruder von Wilhelm Betz, der im Krieg als vermisst galt) die Mühle, bei der 1953 das erste und zweite Rad durch eine Francis Turbine ersetzt wurde. Gustav Betz betrieb als letzter Müller die Mühle mittels Wasserkraft, bevor 1969 die Mühle mit Strom betrieben wurde.
Dessen Sohn Willi Betz betrieb die Mühle noch bis 1975. Im Rahmen der Ortskernsanierung wurde die Mühle, nebst dem ehemaligen landwirschaftlichen Anwesen Löffler, in welchem jahrzehntelang ein Friseur tätig war und den kleinen Häusern entlang der Hauptstrasse abgerissen. Es entstand eine Wohnbebauung aus Einzel- und Reihenhäusern. Eine gelunge innerörtliche Verdichtung zur Schaffung von Wohnraum.


Mühlen im Weinsberger Tal

Im Verlauf der Sulm, deren Quelle unterhalb des Bleichsee in Löwenstein liegt, gab es insgesamt 23 Mühlen. Die Eschenauer alte Mühle an der Wette, die 1272 erstmals erwähnt und bis 1804 betrieben wurde, dürfte die älteste sein.
Besitzer waren zumeist Adelsgeschlechter, sonstige Obrigkeiten oder auch Klöster. Seit dem 12. Jahrhundert wurde das Mühlenrecht auch an Bürger gegen einen Mühlenzins verliehen. Erst mit Einführung der Gewerbefreiheit im 19. Jahrhundert wurden die Verpflichtungen gegenüber den Grundherren aufgehoben und die Müller in den Handwerkerstand aufgenommen.
Die überwiegende Nutzungsform waren Mahlmühlen, einige davon wurden auch als Sägemühlen betrieben. Die Willsbacher Mühle wurde auch als Ölmühle genutzt, die Sülzbacher Mühle zusätzlich als Hanfreibe. Eine Besonderheit war die Schleifmühle in Weinsberg und die Lohmühle in Affaltrach, die später auch als Gipsmühle betrieben wurde. Die Wasserkraft der Sulm wurde aber auch als Pumpwerk benutzt (Pumpwerk Hörcher in Weinsberg).
Ursprünglich erledigte der Müller auch die erforderlichen handwerklichen Tätigkeiten, welche mit dem Betrieb der Mühle verbunden waren. Aufgrund der Komplexität neuer Technik, bis hin zur Vollautomatisierung in den 1950er-Jahren, übernahmen später Mühlenbauer diese Aufgaben. So gab es auch in Willsbach eine Maschinen- und Mühlenbauanstalt, deren Besitzer Wilhelm Müller war und die später von Hans Falk übernommen wurde.

Die Nutzung der Wasserkraft

Bis ins 20. Jahrhundert, als zunehmend Motoren als Antrieb für die Mahlwerke verwendet werden konnten, waren über die Jahrhunderte die Mühlen in unserer Gegend auf die Wasserkraft angewiesen (Norddeutschland auch Windmühlen). So auch im Sulmtal, wo entlang der Sulm und ihren Nebenbächen die alten Mühlen entstanden. Von der ersten Mühle, der ehemaligen Obermühle in Löwenstein, bis zur letzten, der Reisachmühle bei Neckarsulm, beträgt auf diesen rund 20 Kilometer der Höhenunterschied nur 140 m. So ist es nachvollziehbar, dass die Müller sich öfters jeden Zentimeter an Wasserhöhe "erkämpfen" mussten.
Deshalb wurden schon im Mittelalter Vorschriften über die Wassernutzung erlassen. Diese Nutzungsrechte wurden im Zusammenhang mit der Gewerbeordnung von 1869 durch das königliche Oberamt Weinsberg neu erfasst, beschrieben und nummeriert.
Allerdings waren mit den Rechten zur Wassernutzung auch Pflichten und Auflagen verbunden. Neue Mühlen durften nur gebaut werden, wenn die vorhandenen Mühlen nicht durch die Wassernutzung geschädigt wurden. Die Umstellung der Sülzbacher Mühle auf Strombetrieb  hatte seine Ursache hauptsächlich darin, dass der Bau einer neuen Brücke über den Mühlenkanal, nach geltendem Wasserrecht der Müller hätte bezahlen müssen. Das wären Ende der 1960er Jahre rund 200.000 DM gewesen, so dass der Mühlenbesitzer beschloß fortan auf die Wasserkraft zu verzichten. Der Mühlenkanal erstreckte sich damals auf einer Länge von 370 Meter vom Wehr, welches sich auf dem Gelände des heutigen Weinguts Heinrich befand, entlang der Gärten in der Mühlstrasse,  bis zur Mühle. Deren Ablaufkanal mündete nach rund 330 Meter im Bereich der heutigen Brücke am Sportplatz wieder in die Sulm.


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