Rundgang Affaltrach
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Eschenauer Straße 1, Obersulm-Affaltrach
Das Schulwesen in Affaltrach
Schulen werden auf dem Lande erst nach der Reformation eingeführt und unterstehen der kirchlichen Aufsicht. Herzog Christoph von Württemberg erließ 1559 die "Große Kirchenordnung", die auch die erste "Schulordnung" enthielt. Sie hatte allerdings nur in seinen württembergischen Landen Gültigkeit. So galt als für Sülzbach, Weiler und Willsbach die württembergische Schulordnung, während in Affaltrach (mit kirchlichem Filial Eichelberg) und in Eschenau die jeweiligen Ortsherrschaften für eigene Schulordnungen sorgten. Dem Johanniterorden schien dies ein wichtiges Anliegen gewesen zu sein. Bereits in seiner Dorfordnung für Affaltrach von 1587 war nämlich ein Kapitel dem Schulwesen gewidmet. "... so baideß die Liebe Jugenndt zur Gottsforcht, gutten Künsten und Ehrbakhait Anweysen" war als Aufgabe des Schulmeisters darin festgelegt.
Zunächst wurde nur in den Monaten November bis April unterrichtet ("Winterschule") . Später wurde unter großem Widerstand der bäuerlichen Bevölkerung zusätzlich die "Sommerschule" (Mai bis September) eingeführt. Zu Beginn des 19.Jahrhunderts häuften sich die Klagen über die vielen Versäumnisse in der Schule. "Wenn das Kind wegen Mangel an Schuhen, Kleidern etc. nicht in der Schule erscheinen kann, ist solches vorher von den Eltern dem Schullehrer anzuzeigen." Vorgebliches Arbeiten konnte nicht als Entschuldigung gelten. Bei Kindern vom 10. bis 14. Lebensjahr wurde zu Jahreszeiten "wo die Feldgeschäfte äußerst presant sind, etwas Rücksicht getragen". "Wenn aber aus Nachlässigkeit oder bei nicht äußerst dringenden Geschäften eine Schule versäumt wird, so ist für jede versäumte Schule 3 Kreuzer Strafe zu erlegen...". Das Problem lag letztendlich in den Ärmlichkeiten der Verhältnisse und der fehlenden Einsicht der Eltern, im Lernen etwas Nützliches zu sehen. Aus dem Synodalprotokoll vom Oktober 1787 ist eine Klage über fehlenden Schulbesuch zu entnehmen, "dass die Schulkinder zur Eichelberg des Sommers über nicht nach Affaltrach in die Schule geschickt wurden, gleichwohl in Eichelberg keine eigene Schule vorhanden sei, und mitfür diese dem Schulunterricht gänzlich versäumt wurden, und ihr Zustand wahrhaftig zu bejammern sei...".
Der Lehrstoff wurde in enger Absprache mit dem Pfarrer ausgewählt, der auch die Aufsicht über den Lehrer und die Schule hatte. "Zucht und Ordnung" sollten vermittelt werden sowie Grundzüge des "Lesens und Schreibens" anhand von Psalmen und Bibeltexten. Rechnen wurde z.B. in den württembergischen Landen erst ab 1792 in die Schulordnung aufgenommen.
1806 endete die Herrschaft des Johanniterordens über Affaltrach, damit auch die Zuständigkeit für das Schulwesen am Ort. Die königlich württembergische Generalschulverordnung von 1810 für evangelische Volksschulen verstärkte den Schulzwang. Theoretisch war schon 1649 eine allgemeine Schulpflicht eingeführt worden. Ferner wurde durch diese Verordnung die Einrichtung von Volksschulen in jeder Gemeinde zur Pflicht gemacht. Das Volksschulgesetz von 1836 stellte dann für Jahrzehnte eine solide Grundlage für das Volksschulwesen dar. Die Schulpflicht erstreckte sich nun vom sechsten bis vierzehnten Lebensjahr, danach mussten die Schulentlassenen bis zum 18. Lebensjahr die "Sonntagsschule" besuchen, sofern sie auf keine weiterführende Schule gingen.
Arbeitsschulen entstanden im 18. Jahrhundert aus den Armenschulen heraus; sie waren zum einen zur frühen Schulung einer späteren Berufsarbeit eingerichtet worden. Ein weiteres Ziel war es die Kinder der Armen durch Beschäftigung zu unterstützen. Die Schulbezeichnung war vielfältig: Industrieschule, Frauenarbeitsschule, Gewerbeschule u.a. So bestimmte die württembergische Generalverordnung von 1811, dass mit jeder öffentlichen Schule eine "Industrie- oder Arbeitsschule" für Mädchen und Knaben zu verbinden sei. Aus den Industrieschulen hatte sich zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts der Handarbeitsunterricht in den Dorfschulen entwickelt. In der Oberamtsbeschreibung von 1861 ist zu lesen : "Eine Industrieschule für Mädchen besteht schon seit vielen Jahren und ist für die vorhandenen vielen armen Kinder großes Bedürfniß". Im Laufe der Jahre wurden die Anforderungen an die Arbeitsschulen immer höher, die Ausstattung durch die Gemeinde blieb besonders auf den kleinen, ärmeren Dörfern auf einem veralteten Stand. So wurde die 1932 im Schulhaus eingerichtete Schullehrküche auch von Schülerinnen aus Eschenau, Eichelberg und Weiler besucht. Die von der Stadt Heilbronn 1876 gegründete "Frauenarbeitsschule" warb auch auf den Dörfern des Weinsberger Tals darum, "die schulentlassenen Töchter zur Weiterbildung ihrer Kenntniss und Fähigkeiten auf dem Gebiet der weiblichen Handarbeiten" anzuhalten.
Bis zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts gabe es in Affaltrach - entsprechend den in der Bevölkerung vertretenen Religionen - drei selbständige Bekenntnisschulen: eine evangelische Schule, eine katholische Schule und eine jüdische Schule.
Zur katholischen Schule Affaltrach: Siehe "Frühere Katholische Schule (jetzt "Dorfburg" genannt)"
Zur jüdischen Schule Affaltrach: Siehe "Museum Synagoge Affaltrach" und nachstehende Ergänzung. Nicht nur jüdische Kinder aus Affaltrach sondern auch die aus Eschenau gingen zeitweilig in der Affaltracher Synagoge zur Schule. Da die Schülerzahlen Ende des 19. Jahrhunderts deutlich zurückgingen, vereinbarten 1880 die Israeliten von Affaltrach und Eschenau vertraglich eine Schulgemeinschaft. Sitz des Schullehrers war zunächst Eschenau. In einer Art "Wanderschule" wurde zunächst im Wechsel zwischen Affaltrach und Eschenau unterrichtet, zwei Monate in Affaltrach - ein Monat in Eschenau. Da jedoch die Zahl der Affaltracher Schüler deutlich höher war als die in Eschenau, wurde der Unterricht 1890 - zwar nach einigen Querelen - ganz in die Synagoge nach Affaltrach verlegt. 1905 wurde die jüdische Konfessionsschule aufgelöst, da es zu wenig Schüler gab. Die jüdischen Kinder besuchten von da an die evangelische Volksschule an der Eschenauer Straße. Letzter Lehrer in der Synagoge war Samuel Spatz, dem der Gemeinderat die Ehrenbügerwürde von Affaltrach verlieh.
Wie im Herzogtum Württemberg war auch unter der Ortsherrschaft der Johanniter in Affaltrach die Schulmeisterstelle meist mit dem Mesneramt verbunden. Schulmeister, Mesneramt und eine kleine Landwirtschaft zur Selbstversorgung prägten über zwei Jahrhunderte den Beruf. Dabei wurden oft Männer mit unzureichender Qualifikation in den "Schuldienst" übernommen. Nicht selten mangelte es am einfachsten Können wie Lesen und Schreiben. Nicht von ungefähr kommt der Ausspruch "...der ist zum Feldschützen in die Schule gegangen". In der Dorfordnung der Johanniter war für die Anstellung als Schulmeister festgelegt: Sollte "kein Dorfkindt zu solchem Werckh und Ampt" taugen, könne ein "Frembder oder Außlendischer angenommen" werden, jedoch nur unter der Bedingung, dass er sein "Mannrecht", den "Geburtsbrief", den Nachweis seiner letzten Tätigkeit sowie "ainhundert gulden" Vermögen dem Schultheißen und Gericht vorlegen konnte. Neben dem Unterricht konnte der Schulmeister "die Schreyberey und das Mößner Amt im Flecken versehen." Außerdem zählte zu seinen Aufgaben: das Richten der Kirchenuhr, das Läuten und "zu Ungewitters Zeiten auf die Wetter gut Achtung haben und bei Zeiten dagegen läuten". Zum Einkommen eines Schulmeisters gehörten neben einer festen Besoldung durch Natural- und Geldleistungen auch die Schulgebühren. Für die Besoldung war der "Heilige" bzw. "die Heiligenpflege" (Kirchenpflege) zuständig. Die Schulgebühren wurden von den Eltern getragen. Im 17. Jahrhundert zahlte man in Affaltrach vierteljährlich 15 Kreuzer Schulgeld pro Kind. Häufig wurde der Schulmeister von einzelnen Familien verpflegt oder ging zum Essen von Haus zu Haus. Mit dem Volksschulgesetz von 1836 ging die Besoldungspflicht auf die bürgerlichen Gemeinden über. Diese Regelung galt bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts, wobei sich der Staat zunehmend an den Besoldungskosten der Lehrer beteiligte.
"Fräulein Lehrerin"
Frauen hatten zu Beginn des 19. Jahrhunderts den Zugang zum Lehrerberuf hart erkämpfen müssen. Meist wurden sie nur eingestellt, wenn Lehrermangel herrschte, besonders in Kriegszeiten. Das erste Gesetz, das vorschrieb, dass Lehrerinnen bei Verheiratung aus dem Schuldienst ausscheiden mussten, stammt von 1870 aus dem Großherzogtum Baden. Die anderen deutschen Länder folgten nach. Das im Sprachgebrauch benannte "Lehrerinnenzölibat" wurde zwar durch die Weimarer Verfassung 1919 offiziell aufgehoben, aber bereits 1923 wieder reichsweit eingeführt. Nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes 1948 wurde diese Regelung 1951 bundesweit abgeschafft, in Baden-Württemberg sogar erst 1956.
Schon die Württembergische Schulordnung von 1582 legte die Schulaufsicht in die Hände der Pfarrer. Ebenso verfuhr der Johanniterorden als Ortsherrschaft von Affaltrach. Nach Eingliederung des Ordensgebiets in das Königreich Württemberg bestätigte eine Generalverordnung von 1810 für das evangelische Volksschulwesen die Stellung des Pfarrers als Aufsichtsbehörde auf örtlicher Ebene. Zu dieser Zeit bildeten der Dekan und der Oberamtmann in Weinsberg das "gemeinschaftliche Oberamt in Schulsachen" zur Wahrung der äußeren Ordnung, für wirtschaftliche Angelegenheiten und Dienststrafsachen. Auch das Volksschulgesetz von 1836 hielt am Prinzip der kirchlichen Aufsicht fest. Der örtliche Pfarrer fungierte als "Ortsschulbehörde" für die evangelische Konfessionsschule. Aufsicht über die Ortsschulbehörde führte weiterhin der Dekan in Weinsberg, dessen vorgesetzte Behörde war das Evangelische Konsistorium und an höchster Stelle stand das königliche Ministerium für Kirchen- und Schulwesen. 1865 wurde die "Ortsschulbehörde" um Lehrer und gewählte Mitglieder aus der Schulgemeinde erweitert. 1895 wurde diese Behörde kraft Gesetz in "Ortsschulrat" umbenannt und die Leitung der Geschäfte dem Pfarrer und dem Schultheiß gemeinsam übertragen. Einschneidende Änderungen brachte das Volksschulgesetz von 1909, man hielt zwar an den Bekenntnisschulen fest, schaffte aber die kirchliche Schulaufsicht ab. 1936 wurde in ganz Württemberg statt der bisherigen Bekenntnisschulen die "Deutsche Gemeinschaftsschule" eingeführt.
Auszüge aus Visitationsprotokollen:
1763: Der Schulmeister Phil.Conr. Heinrich Wohl "hat keine Neben-Ämtlein, so an der Schul hinderlich wären....klagt nicht über Eingang der Besoldung und Schulgelder....ist in der Schulzucht zu loben....führt mit den Seinen einen stillen Wandel".
1809: Der Schulmeister Friedrich Karl Volk "kann mit der Arbeit noch wohl zurecht kommen". Bei 101 Schüler im Sommer und 106 Schüler im Winter bekam er keinen Provisor (Hilfslehrer) zugestanden. Er ist 51 Jahre alt.
1894/95: Der Affaltracher Ortsschulrat nahm seine Visitationspflicht sehr ernst, kamen doch sieben Ratsmitglieder neben dem evangelischen und katholischen Pfarrer zum Schullehrer Bär. Die Kosten für gelieferte Backwaren bei dieser Visitation beliefen sich nach der Rechnung des Bäckers Blum auf 3 M 54 Pf, nämlich 59 Paar Wecken a 6 Pf. Ob die Schüler auch etwas davon abbekommen haben, ist nicht bekannt, doch bei dieser Anzahl von Wecken sehr wahrscheinlich.
Schulräume und Schulgebäude bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts
Schulmeister waren oft die Mesner und der Unterricht fand meist in ihren Wohnungen statt. Allerdings soll unter Komtur Gottfried Droste von Fischingen 1664/1665 ein evangelisches Schulhaus vom "Heiligen" (Kirchenpflege) erbaut worden sein, das aber im sog. Lagerbuch Ende des 18. Jahrhunderts nicht mehr nachzuweisen ist. Sowohl bei der Katholischen Kirchengemeinde, die zu Beginn des 19. Jahrhunderts in angemieteten Räumen Schulunterrichtet erteilte, wie auch bei der Evangelischen Kirchengemeinde bestand "ein Bedürfnis" nach einem eigenen Schullokal. 1829 erwarben die beiden Kirchengemeinden an der Eichelberger Straße zwei alte Gebäude und erbauten dort ein gemeinschaftliches Schulhaus für beide Konfessionen. Im Erdgeschoss war die kath. Schule und im Obergeschoss die evang. Schule untergebracht. Außerdem gab es zwei Lehrerwohnungen.
Finanziell kräftig unterstützt wurden die Kirchengemeinden bei diesem Vorhaben durch die Staatskasse und eine Sonderkollekte.
Am 5. Oktober 1830 "wurde die evangelische Schule in Gegenwart des gesamten Magistrats, der Gemeindedeputierten, des kath. Geistlichen, vieler Schullehrer, des Judenvorstandes und einer großen Zahl evang., kath. und jüdischer Gemeindeglieder feierlich eröffnet." Die evangelische Jugend begab sich in feierlichem Zug vom Haus Johannes Diez (ehemaliges Amtshaus neben dem früheren Kath. Pfarramt) "in welchem beinahe ein Jahr lang Schule gehalten wurde" in das Blumengirlanden geschmückte neue Schulzimmer. Die katholischen Schüler bezogen erst am 9. November ihren Schulraum, "bei welcher Gelegenheit Pf. Katzenberger (Wimmental) in Anwesenheit des ev. Pfarrers Scheffler und sämtlicher Ortsvorsteher die Feierlichkeit besonders durch eine Rede verherrlichten."
In der Oberamtsbeschreibung von 1861 steht: "Das (Schul)Haus ist alt und gewährt den notdürftigen Raum".
Das Schulgebäude von 1892 an der Eschenauer Straße
Nach einem Protokoll des evangelischen Ortschulrats vom Dezember 1875 wurde ein Antrag auf Genehmigung von Abteilungsunterricht gestellt, weil für 90 Schüler kein ausreichend großer Raum vorhanden war. Als in den kommenden Jahren die Schülerzahl auf 120 anstieg und 1885 eine zweite Lehrerstelle eingerichtet wurde, wurde es mit den Plänen zu einem Schulhausneubau ernst. Das seitherige gemeinschaftliche Schulgebäude an der Eichelberger Straße ging nach 1887 im Zuge der sogenannten "Ausscheidung" des Schulvermögens aus dem Kirchenvermögen an die Gemeinde Affaltrach über. Sie verkaufte es 1894 für 1200 Mark an die katholische Kirchengemeinde, die nun dieses Gebäude selber vollständig nutzen konnte.
Zuvor konnte die Gemeinde Affaltrach als Bauplatz das Grundstück des 1891 abgebrannten Gasthauses "Zum Hirschen" an der Eschenauer Straße erwerben. Als Baumeister für den Schulhausneubau fungierte Oberamtsbaumeister Gottlob Wagner, der einige Jahre später auch das Eschenauer Schulgebäude plante. Bereits am 11. November 1892 konnte das neue Schulhaus festlich eingeweiht werden. Das sehr ortsbildprägende, in einem rechten Winkel zum Innenhof geöffnete, zweigeschossige Gebäude wurde als Backsteingebäude auf einem aus Sandstein gemauerten Untergeschoss mit Kellerräumen errichtet. Die West- und Nordwestseite des mit einem Walmdach versehenen Gebäudes wirkt auf Grund des abfallenden Geländes dreistöckig. Über eine kleine Außen- und Innentreppe gelangt man in den Flur des als Hochparterre ausgestalteten Erdgeschosses. Auf beiden Seiten des Flurs lag je ein Klassenzimmer. Im Obergeschoss befanden sich die beiden Lehrerwohnungen. Eine der Wohnungen wurde später zu einem kleinen Klassenraum umgebaut.
Ab 1892 wurde also Schulunterricht für die drei Konfessionen am Ort in jeweils einem eigenen Gebäude erteilt. 1905 wurde die jüdische Schule aufgelöst und die Kinder besuchten von da ab ebenfalls die evangelische Schule an der Eschenauer Straße (siehe Bericht oben: "Schule in früheren Zeiten"). Ab März 1937 mussten auch die katholischen Schüler die nun "Deutsche Volksschule" genannte Schule besuchen, nachdem die seitherige Bekenntnisschule auf dem "Dorfberg" geschlossen wurde. (siehe "Früheres katholisches Schulgebäude, jetzt "Dorfburg" genannt).
Die Zeit nach dem zweiten Weltkrieg stellte die Schule vor neue Aufgaben und Anforderungen. Mit dem Zuzug vieler Flüchtlinge und Heimatvertriebenen aus dem Osten stiegen auch in Affaltrach die Schülerzahlen sprunghaft an. Daher wurde zeitweilig schon 1950 an einen Ausbau der Synagoge zu einem Schulhaus gedacht. Die Pläne kamen aus verschiedenen Gründen nicht zur Ausführung. So sah sich die Gemeinde gezwungen, durch Aufteilung vorhandener Schulräume in kleinere "Notzimmer" hiermit Abhilfe zu schaffen. Als eine fünfte Lehrerstelle besetzt wurde und die Schulraumnot unlösbar schien, stellte die katholische Kirchengemeinde ihr Jugendheim bei der Kirche als Ausweichraum für eine Klasse zur Verfügung.
1963 wurde ein neues Schulhaus an der Hegelstraße eingeweiht. Ab diesem Zeitpunkt wurden die Volksschüler der Klassen 1 bis 4 in der alten Schule an der Eschenauer Straße und im früheren katholischen Schulhaus in der "Dorfbergstraße" unterrichtet. Die Klassen 5 bis 8 gingen in die neue Schule. Nachdem als Folge des sog. "Schulentwicklungsplans" 1966 aus der seitherigen Volksschule eine Grund- und Hauptschule wurde, belegten von 1967 bis 1974 einige Klassen eines neugegründeten Schulverbands die Schulräume im alten Schulhaus. Von da an war Affaltrach nur noch Sitz einer Grundschule. (Siehe Bericht unten: " Von der Volksschule zur Grundschule im 20. Jahrhundert"). Zu Schuljahresbeginn 1992 konnte die großzügige Schulhauserweiterung an der Hegelstraße bezogen werden, sodass nun alle Grundschüler aus Affaltrach, Eichelberg und Weiler "unter einem Dach" unterrichtet werden konnten. Das alte Schulhaus an der Eschenauer Straße wurde letztmalig 1995 bis 1997 als Schule genutzt, als drei Grundschulklassen aus Eschenau während des dortigen Schulumbaus nach Affaltrach verlagert wurden.
Außerschulische Nutzung des alten Schulgebäudes
Schon in den 60-er Jahren befand sich im Obergeschoss des Schulhauses eine kleine Ortsbücherei, die dann ab Februar 1977 durch die große Ortsbücherei im Erdgeschoss des neuen Rathauses entbehrlich wurde (heutige Räume des Bürgerbüros). Nach dem Auszug der Grundschüler und kleineren Umbauarbeiten nutzte der Kindergarten an der Silbergrubenstraße einen der Schulräume im Erdgeschoss als Gruppenraum, bis er selbst in seinen Erweiterungsbau umziehen konnte. Die im November 1980 gegründete kommunale Musikschule fand ebenfalls ihre ersten Räume für Verwaltung und Musikunterricht im alten Schulhaus. Noch bis Herbst 2023 belegte sie dort Unterrichtsräume bis zum Umzug in das Multifunktionsgebäude an der Poststraße. Auch Vereine und die VHS nutzen bis Ende 2023 die früheren Klassenzimmer, wie z.B. der Landfrauenverein Affaltrach-Weiler-Eichelberg. 2024 ist die Privatisierung des Gebäudes und Umbau zu Wohnzwecken geplant.
Auch mit dem Umzug in das Schulhaus im Jahr 1892 blieb es noch einige Jahre bei einer Aufteilung der Schüler in zwei sehr große Klassen, einer Unter- und einer Oberklasse. Die Schulpflicht endete mit der 7. Klasse. Das Schulgesetz vom 17. August 1909 brachte dann eine erhebliche Verbesserung. So sollten auf keinen Fall mehr wie 60 Schüler eine Schulklasse besuchen. Eine dritte Lehrkraft wurde der Schule zugewiesen. Ab dem Schuljahr 1928/1929 wurde in Württemberg das achte Volkschuljahr eingeführt. Während der Kriegszeit gab es des öfteren nur eingeschränkten Unterricht. Ab Mitte März 1945 bis in den Herbst hinein fand keine Schule statt und auch dann dauerte es noch einige Zeit bis zu einem regulären Unterricht in der Volksschule Affaltrach.
Bis zur Umsetzung des sog. Schulentwicklungsplans des Landes Baden-Württemberg im Jahr 1967 blieb es bei der Volksschule mit einer achtjährigen Schulpflicht. In diesem Jahr wurde aus der seitherigen Volksschule eine "Grundschule" für die Klassen 1 bis 4 sowie eine "Hauptschule" für die Klassen 5 bis zur (neu eingeführten) Klasse 9. Die Hauptschüler aus Eichelberg, Eschenau, Reisach und Weiler wurden zusammen mit den Schülern aus Affaltrach zu einem (Nachbarschafts)-schulverband zusammengeschlossen. Zum Sitz der Verbandsschule wurde Affaltrach bestimmt. Verständlicherweise reichten die dortigen Schulräume nicht aus. Obwohl sowohl in der alten Schule an der Eschenauer Straße zwei Klassen und auch eine Klasse in der ehemaligen katholischen Schule am Dorfberg untergebracht waren, mussten noch zwei Hauptschulklassen nach Eschenau ausgelagert werden. Eine weitere Klasse wurde in Weiler im heutigen Sonderschulgebäude einquartiert. Die beteiligten Gemeinden gründeten 1969 den "Nachbarschaftshauptschulverband Oberes Sulmtal" auch mit dem Ziel in den "Äußeren Gabeläckern" zwischen Eschenau und Affaltrach ein neues Verbandsschulgebäude zu bauen.
Im Schuljahr 1973/1974 trat die nächste Stufe (Stufe III) des Schulentwicklungsplans in Kraft, die das Grundschulwesen neu regelte. Auch in Grundschulen sollte fortan in Jahrgangsklassen unterrichtet werden. Somit konnte die Grundschule in Weiler (mit Schülern aus Eichelberg, Reisach und Weiler) nicht mehr bestehen bleiben, da dort der Unterricht nur in zwei Klassen zusammengefasst war. Die Schüler von Reisach wurden der Grundschule Löwenstein zugeteilt, während die Kinder aus Eichelberg und Weiler von da an zur Grundschule Affaltrach gehörten. Die Gesamtschülerzahl (Grund- und Hauptschule) stieg 1973 auf 554 Schüler. Sie wurden in 18 Klassen von 24 Lehrern unterrichtet. Nun fand außer an den schon genannten Gebäuden auch noch im damaligen Schulungsraum der Freiwilligen Feuerwehr an der Poststraße sowie im Gymnastikraum der Turn- und Festhalle Affaltrach Unterricht statt. So waren die Schüler auf sieben verschiedene Unterrichtsstellen in drei Ortschaften verteilt. Lehrer und Schüler mussten dabei an einem Tag oftmals das Schulhaus, ja sogar die Ortschaft wechseln, und manche Lehrkräfte sahen sich nur bei Konferenzen.
Nach der Gemeindereform 1972 schlug das Oberschulamt eine Neuordnung der Schullandschaft im Weinsberger Tal vor. Der Vorschlag lautete: Die Hauptschüler aus der Gesamtgemeinde Obersulm und aus Löwenstein besuchen künftig alle das Schulgebäude des damaligen "Schulverbands Mittleres Sulmtal" in Willsbach (heutige Michael-Beheim-Schule) und die dortigen Hauptschüler aus Wimmental und Grantschen gehen künftig nach Weinsberg in die Schule. Mit Beginn des Schuljahres 1974/1975 wurde dieser Vorschlag umgesetzt und alle Obersulmer Hauptschüler in Willsbach eingeschult. Ab diesem Zeitpunkt beherbergen die Schulgebäude in Affaltrach ausschließlich Schulklassen für die Grundschule.